Öffnung der Außengastronomie
Ab 21. Mai 2021 dürfen Gaststätten ihre Außenbereiche unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben für den Publikumsverkehr öffnen.
Der Besuch ist nur Personen gestattet, die eine aktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen können.
Darüber hinaus dürfen an einem Tisch nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gemeinsam sitzen. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden hierbei nicht mitgezählt.
Mitarbeiter:innen wie Gäste, die sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden, müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur am Tisch zulässig.
Betreiber:innen sind dazu verpflichtet, ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen, welches unter anderem die Regulierung der Gästeanzahl, die Kontaktnachverfolgung sowie die Einhaltung der Abstands- und Kontaktregeln sicherstellt.